Auf der Jahreshauptversammlung am 16.09.2022 wurde unsere Satzung verändert und um einige Punkte erweitert. Neu hinzugekommen sind §5 Absätze (8)-(10). Darüber hinaus wurde §9 Absatz (1) verändert: Die Jahreshauptversammlung findet nun unter einer Einladungsfrist von vier Wochen möglichst im ersten Quartal eines Jahres statt.
Hier könnt ihr euch die neueste Version der Satzung anschauen.